Schulmitwirkung

Nah dran an Schulentscheidungen

Eine Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte des Ganztags, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen formulieren und einbringen können. Hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung.

Kinder für Kinder: Das Kinderparlament

In jedem Vierteljahr treffen sich die KlassensprecherInnen und deren VertreterInnen mit der Schulleitung im Lehrerzimmer und halten ein Kinderparlament ab. Hier wird der/die SchülervertreterIn und dessen Vertretung gewählt.
Durch das Kinderparlament erfahren die Kinder erste demokratische Wahl- und Entscheidungsprozesse.

Das Kinderparlament befasst sich z.B. mit:

  • Wünschen und Vorschlägen der Kinder zur Gestaltung des Schulhofes, Festen, u.ä.
  • Sorgen und Anmerkungen der Kinder
  • Informationen zu Aktionen im Schuljahr

Die Themen des Kinderparlaments werden entweder von der Schulleitung vorgegeben oder aus den regelmäßigen Klassenkonferenzen der einzelnen Klassen eingebracht.

Die Mitglieder des Kinderparlamentes vertreten die Schulkinder unserer Schule bei Presseterminen.

Eltern (und Lehrkräfte) für Kinder

Klassenpflegschaft

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. 

Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Gremien im Detail

Klassenpflegschaft

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung der Klasse Ihres Kindes eingeladen. Hier bekommen Sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse Ihres Kindes betrifft.

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

Aufgaben der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und der Vertreter:

  • Sie sind Ansprechpartner für die anderen Eltern der Klasse.
  • Sie laden zu Sitzungen der Klassenflegschaft ein.
  • Sie arbeiten eng mit der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer zusammen und tragen Wünsche oder Sorgen vor.
  • Sie nehmen mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.
  • Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Klassenpflegschaftsvorsitzende 2023-24

1a
1b
1c
2a
2b
2c
3a
3b
3c
4a
4b

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Herr Lars Becker
Vertreter/in: Herr Benedict Don

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Sandra Siegmund
Vertreter/in: Frau Simone Gerlach-Brakhane

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Natalie von Schmeling 
Vertreter/in: Frau Mareike Brinkmann

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Christine Otto
Vertreter/in: Frau Larissa Bothe

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Mareike Gockeln
Vertreter/in: Frau Carolin Leifeld

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Herr Andreas Dück
Vertreter/in: Herr Daniel Koop

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Herr Frank Paetsch
Vertreter/in: Frau Ines Kölker

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Julia Lüke
Vertreter/in: Herr Sebastian Bednara

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Vanessa Hot
Vertreter/in: Frau Johanna Dück

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Kateryna Soloveiko
Vertreter/in: Frau Vanessa Hot

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r: Frau Viktoria Sievers
Vertreter/in: Frau Nicole Wetstein

Klassenkonferenz

Sollte ein Kind die Regeln des Zusammenlebens mehrfach und massiv überschritten haben, kommt die Klassenkonferenz zum Einsatz.

Gemeinsam mit dem Kind, dessen Eltern, der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer, zwei gewählten Lehrkräften aus dem Kollegium und dem Vorsitzenden der Klassenpflegschaft wird beraten, wie das Kind eine Regelverletzung wieder gutmachen kann. Ebenso werden gemeinsam Ziele für die Zukunft festgelegt.

Der/die VertreterIn der Klassenpflegschaft nimmt hier mit beratender Stimme teil.
Inhalte der Klassenkonferenz werden vertraulich behandelt.
Diese Art der Konferenz kommt an unserer Schule erfreulicherweise sehr selten vor.

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und auch die VertreterInnen nehmen an unserer Schule an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regeln zweimal im Schuljahr tagt.
Die Schulpflegschaft an unserer Schule kann somit aus 12 Elternvertretern bestehen ( 6 Vorsitzende und 6 Stellvertreter). Die Schulleitung ist Mitglied der Schulpflegschaft.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden besitzen ein Stimmrecht, die VertreterInnen nehmen beratend teil.

Aufgaben der Schulpflegschaft:

  • Sie vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und der Schulkonferenz. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
  • Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Mitglieder der Schulkonferenz haben die Möglichkeit hinter die Organisation der Schule zu schauen und Schule mitzugestalten.

Aus der Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Schulpflegschaft wir zu beginn jedes Schuljahres ein/eine Vorsitzende/ Vorsitzender und ein/eine Vertreter/ Vertreterin gewählt.

Aufgaben der Schulpflegschaftsvorsitzenden:

  • Sie laden zu den Schulpflegschaftssitzungen ein und gestalten mit der Schulleitung die Tagesordnung.
  • Die/ Der Schulpflegschaftsvorsitzende und der/ die Vertretung arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen, erhalten als erste Eltern wichtige Information zur Schuolentwicklung.
  • Sie geben die Wünsche und Sorgen aus der Elternschaft an die Schulleitung weiter und besprechen und beraten Veränderungen.

Aus der Klassenpflegschaftsvorsitzenden der Schulpflegschaft wir zu beginn jedes Schuljahres 6 ElternvertreterInnen für die Schulkonferenz gewählt.
Die/Die Schulpflegschaftsvorsitzenden und die Vertretung ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz.

Unser Schulpflegschaftsvorsitzender für das Schuljahr 2023-24 ist
Herr Paetsch (3a).
Sein Stellvertreter ist Herr Becker (1a).

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule und trifft sich an unserer Schule in der Regel einmal pro Schulhalbjahr.
Ihr gehören 6 Elternvertreterinnen und -vertreter (gewählt von der Schulpflegschaft)
6 Lehrkräfte (gewählt von der Lehrerkonferenz) und die Schulleitung an.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht.
Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.

Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, z.B.:

  • Weiterentwicklung des Schulprogramms
  • Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern.
  • Festlegung der beweglichen Ferientage.
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie
    die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts.
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen.
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung derRahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.

Mitglieder der Schulkonferenz 2023- 24

Elternvertreter
Lehrkräfte

Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter der Schulkonferenz sind

Herr Paetsch (3a, Schulpflegschaftsvorsitzender)
Frau von Schmeling (1c)
Frau Gockeln (2b)
Herr A. Dück (2c)
Frau Lüke (3b)
Frau Sievers (4b)

Vertreterinnen:
Frau Hot (3c/ 4a) 
Frau Soloveiko (4a)

Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerkonferenz sind
Frau Böhle
Frau Flore
Frau Friedrich
Herr Köneke
Frau Leisering
Frau Müller

Stellvertreter/ Stellvertreterinnen
Frau Brödling
Frau Brüggemann
Frau Menzel
Frau Schäfers

Zum Ansehen und Herunterladen

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